Am heutigen Weltkindertag wird natürlich das Wort "Kinder" wieder in allen möglichen und unmöglichen Zusammenhängen und Zusammensetzungen gebracht. Die Palette reicht von durchaus ernstzunehmen Dingen wie Kinderarmut, hungernden Kindern, Trennungskindern, Kindesmissbrauch, Heimkinder, Kinderrechte oder Kinderarbeit bis hin zu Kinderwünschen, Kinderwitzen, Kinderschokolade oder Kinderriegel.
Oft werden auch diese Begriffe populistisch missbraucht, wenn es gerade parteipolitsch günstig erscheint, getreu nach dem Motto: Wir haben darüber gesprochen..., ja -Â ist unheimlich wichtig, ...ja Spenden - auch ganz wichtig. Entweder man beruhigt sein Gewissen oder geht auf Effekthascherei aus.
Man kann aber auch vor Gericht streiten, und damit meine ich nicht um das Sorgerecht, sondern schlicht um den Begriff "Kinder". So heute geschehen beim Bundesgerichtshof, wo das Küsschen-Unternehmen Fer***o die Produkte "Kinderschokolade" und "Kinderriegel" für sich beansprucht. Ein Konkurrent Har**o hat auch einen Artikel auf den Markt gebracht. Der hört auf den Namen "Kinderkram". Da sagt das erstere: Nix da, so geht das nicht, wir waren zu erst da, das Wort "Kinder" ist von uns patentiert und geschützt. Ja ..und nun liebe Leser ...?
Da fragt man sich doch gerade am Weltkindertag: Kann man das Wort "Kinder" überhaupt schützen oder ist das gerade mal wieder missbräuchlich, was man damit den Kindern dieser Welt antuen möchte? Ist "Kinder" kriegen vielleicht auch patentiert?
Da passt auch der Vorschlag der Landrätin Dr. Gabriele Pauli von der CSU ganz prima ins Bild. Ihr Programm "Ehe auf Zeit" kann sicherlich Scheidungskosten vermeiden, aber wird Trennungskinder produzieren. Soll man das als Kinderkram abtun, vergessen, vergeben oder sie ob ihrer "genialen Idee", die dem eines Handyvertrags ähnelt, vielleicht sogar "heilig sprechen"? Dank der guten Beziehungen Bayerns zum Vatikan wäre auch ein "St. Pauli" denkbar, aber das haben wir doch schon [hier].;-)
Nachtrag: Gerade habe ich gelesen, dass der Antragsteller in diesem Prozess um die Markenrechte verloren hat. [hier] Der vom Gericht festgelegte Streitwert beträgt über 1,375 Millionen Euro. Menschenskind, was hätte man damit alles wieder für unsere Kinder bewerkstelligen können.
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Wir werden in Grund und Boden gelacht - Kinder an die Macht.
Herbert Grönemeyer (*1956)
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